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RalfB

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RalfB

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Beitrag 7117905 [Alter Beitrag02. November 2009 um 08:22]

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Ich kenne das nur noch in der abgewandelten Form mit Acetylen und Sauerstoff gefüllten Luftbalonen auf Polterarbenden. Ist echt laut und auch verboten.

#Don’t Look Up
Lschreyer

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Lschreyer

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Beitrag 7117908 [Alter Beitrag02. November 2009 um 08:58]

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Hmm, alles was Spaß macht ist hier "verrrrboten!"
Kein Wunder, dass in den USA das Wort "Angst" in Deutsch ausgesprochen wird, die habens erfunden.
(Ist kein Witz, das ist wie "Kindergarden" und "Waldsterben", "Angst" haben sie auch so übernommen)

Louis

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Neil

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Neil

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Beitrag 7117909 [Alter Beitrag02. November 2009 um 09:53]

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Hi,

Blitzkrieg nicht zu vergessen. Den gibt es aber auch woanders auf der Welt auch noch.
Was mich in dem Zusammenhang ja etwas wundert, die machen Ambossschießen und jeder darf eine Waffe tragen, jetzt sogar verdeckt und überall, aber man darf nicht sein Campingbesteck mit in die Mensa nehmen.

Gruß

Neil

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RalfB

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RalfB

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Beitrag 7117910 [Alter Beitrag02. November 2009 um 10:21]

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Ich denke wenn wir eine Liste mit Dingen aufmachen die wir in den USt als seltsam und befremdlich empfinden haben wir einen Dauertraid. Obwohl ich kann eigendlich nicht aus erster Hand mitreden da ich noch nie da war.

#Don’t Look Up
Reinhard

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Beitrag 7117921 [Alter Beitrag02. November 2009 um 20:19]

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Man muss dazu sagen dass das auch für den Durchschnittsamerikaner nicht legal ist. Für Schwarzpulver braucht man dort eine Erlaubnis, die LEUP. Das gilt selbst dann wenn man nur ein Gramm für eine Ausstoßladung braucht. SP als Bestandteil von Rakentemotoren ist hierbei ausgenommen. In der Praxis bekommt man SP aber frei in den Staaten, weil es eine Ausnahme für die Verwendung in antiken Waffen gibt. Dann darf man gleich 50 Pfund von dem Zeugs zu Hause haben.eek!

Gruß
Reinhard
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Beitrag 7117923 [Alter Beitrag02. November 2009 um 20:46]

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Zitat:
Original geschrieben von Reinhard

Dann darf man gleich 50 Pfund von dem Zeugs zu Hause haben.eek!

Gruß
Reinhard




Ohne besondere Lagerungsbedingung, ohne besondere Bauweise ( in Amerika baut man doch vorwiegend leicht, mit Holz) und ohne das die Nachbarn davon wissen?

verrückt...

Aus Egoismus handeln wir zum Nachteil der anderen und er bringt es mit sich, das unser gegenwärtiges Glück, unser gegenwärtiger Wohlstand auf Kosten der weniger Glücklichen gehen. Das sollten wir uns vor Augen halten.
Reinhard

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Beitrag 7117925 [Alter Beitrag02. November 2009 um 21:21]

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Gute Frage, aber wenn man es niemanden sagt wird es wohl niemand erfahren. Man kann es jedenfalls einfach so beim Waffenhändler kaufen (ich glaube man muss aber danach fragen weil es nicht im Verkaufsraum ausgestellt ist).

Will man aber im Gegensatz dazu ein paar Ematches (=Brückenzünder a la SN0) besitzen muss man eine LEUP beantragen. Die bekommt man nur mit Lager, welches man aber nur mit Genehmigung der örtlichen AHJs (Authority Having Jurisdiction, z.B. dem Fire Marshall) bekommt. Diese wiederum sind oft nicht sehr begeistert wenn jemand ein "Sprengstofflager" in einem Wohngebiet betreiben will, falls überhaupt die bautechnischen Grundlagen dafür vorhanden sind (abgeteiltes, nicht bewohntes Gebäude, wenn ich mich richtig erinnere).
Dass das Lager regelmäßig inspiziert wird, versteht sich dabei natürlich von selber. Ganz nebenbei bedeutet das auch dass einem die Feuerwehr im Falle des Falles das Haus niederbrennen lässt und sich auf Schadensminimierung von außen beschränkt weil man natürlich keine Feuerwehrleute in ein brennendes Haus, in dem sich ein Sprengstofflager befindet, hinein schickt.

Bis vor ca. einem halben Jahr war der ganze Aufwand auch noch für Motoren über 62,5g Treibstoffmasse notwendig, d.h. die ganzen HPR Motoren. Das hat sich erst nach einem 10 Jahre langem Rechtsstreit mit dem ATF geändert. Das hatte APCP kurzerhand zum Sprengstoff erklärt, ohne eine vernünftige Begründung dafür zu liefern. Die hierbei gezeigte Kombination von Arroganz und Inkompetenz (Teile der Eingaben des ATF bei Gericht waren haarsträubend) war einer der Gründe wieso es einer vergleichsweise kleinen Hobbyszene gelungen ist eine Bundesbehörde vor Gericht in die Knie zu zwingen. Wenn alles gut geht darf das ATF dafür auch einen großen Teil der 400.000$ Gerichtskosten zurückzahlen.

Gruß
Reinhard
Achim

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Beitrag 7118922 [Alter Beitrag04. November 2009 um 01:08]

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Bis vor wenigen Jahren war SP auch in Östereich frei verkäuflich. Eingach so in 1Liter-Plastikdosen. Oder ist das etwa immer noch so?

In DL ist meines Wissens jede Art des "Schießens" verboten. Auch mechanisch beschleunigte Kartoffelkanonen ect...

Gruß,
Achim

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Lschreyer

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Beitrag 7118923 [Alter Beitrag04. November 2009 um 08:03]

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Mechanisch auch? eek!

Louis

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RalfB

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RalfB

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Beitrag 7118925 [Alter Beitrag04. November 2009 um 08:38]

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Zitat:
In DL ist meines Wissens jede Art des "Schießens" verboten.



Hi,

das ist so nicht ganz richtig. Wie immer in D-Land: Wenn man erst eine stattliche Prüfung ablegt, dann eine Bedürfnis nachweist und zu guter letzt noch eine Genemigung i.S. von §27 beantragt ist das SP-Schießen mit Handböllern und Salutkanonen erlaubt.Vorausgesetzt, man hat für den Tag des Böllens die Erlaubnis beim Ordnungsamt eingeholt. Sogar das scharfe Schießen mit Vorderladerwaffen auf dafür zugelassenen Schießständen ist möglich.
Ihr seht, in Deutschland haben Bürger noch Rechte und Möglichkeiten soweit sie unbescholten sind, nicht zu den Buhmännern gehören und durch die ganzen Vorschriften durchfinden.

Gruß Ralf

Geändert von RalfB am 04. November 2009 um 08:39


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