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Wasserträger
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Hallo,
ich hab vor 2 Jahren angefangen WaRas zu bauen und habe vor kurzem dieses tolle Forum entdeckt! Trotz der ganzen Informationen konnte ich aber leider nichts bezüglich der rechtlichen Lage beim Start von Wasserraketen finden! Habe selber schon mehrere Emails geschrieben, aber entweder keine oder nur unzureichende Antworten gekriegt! Weiß von euch vielleicht jemand mehr?
Vielen Dank schonmal
Felix
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Achim
Moderator
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Hi Felix, Wasserraketen unterliegen meines Wissens keinerlei rechtlicher Verordnungen wie SprengG, Druckbehälterverordnung, ect. (zumindest nicht bis zu einer gewissen Größe) Das einzige was du brauchst ist die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstückes vom dem du starten willst. Eine Haftpflichtversicherung schadet darüber hinaus auch nie.
Gruß, Achim
Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
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DennisP
SP-Schnüffler
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Hi, Felix! Meines erachtens nach macht der Gesetzgeber in den luftrechtlichen Bestimmungen bei der Höhenbegrenzung für Raketenflugkörper keinen Unterschied ob sie mit Wasser, Feststoff, oder anderem angetrieben wird. Entscheidend ist hier also auch die Flughöhe. Das bedeutet, dass auch eine Wasserrakete nicht ohne Genehmigung im kontrollierten Luftraum fliegen darf. Rein rechtlich gesehen musst du also auch für eine Wasserrakete eine Aufstiegsgenehmigung haben wenn sie in eben diesen Luftraum eindringt.
Geändert von DennisP am 16. September 2010 um 19:50
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Achim
Moderator
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Naja, der kontrollierte Luftraum beginnt in der Regel bei 300m und liegt damit meist ausserhalb der Reichweite einer WaRa... In unmittelbarer Nähe von Flugplätzen sieht das natürlich anders aus.
Gruß, Achim
Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
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Waterrocket1995
Anzündhilfe
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Weiß einer von euch wie weit man von einem Segelflugplatz weg sein muss ( bei mir in der nähe ist ein Segelflugplatz) ? Oder vlt. nen guter Link wo man das nachlesen kann ? Danke schon mal
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FabianH
Grand Master of Rocketry
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Schau mal bei dem Flugplatz vorbei, die haben in der Regel eine ICAO-Karte aushängen auf der man sehen kann wo welcher Luftraum anfängt.
Gruß Fabian
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Oliver Arend
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Segelflugplätze haben keine speziellen Lufträume, die meisten Verkehrslandeplätze auch nicht. Als Grundregel 1,5 km (Quelle habe ich leider gerade keine), sowie besonders genaue Luftraumbeobachtung. Ich habe allerdings feststellen müssen, dass man auch für T1-Starts, ebenso wie jede Art von Modellflug, auf Flugplätzen eine Genehmigung braucht.
Oliver
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Aircommando Walldorf
Muffenschrumpf-Azubi
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Also Leute hallo erst malzusammen Ich kenne dieses Thema leider zugut den ich habe so eine Aufstiegserlaubniss mir hohlen müssen weil ich in der Nähe eines Flughafens wohne. Segelflugplätze gehören zu allgemeinen Flugplätzen und man muss innerhalb eines Radiuses von 1,5 km um den Flughafen nicht höher als 30 Meter fliegen es sei den man hat diese Genemigung. Des weiteren gilt eine einfache Wasserrakete als Luftfahrzeug und ist so einem A380 vom Gesetzt her gleich gestellt. Auch wenn es verrückt klingt aber das ist leider so. Das gilt ab dann wenn die Rakete höher fliegt als diese besagte 300m Grenze, nur in bereichen die nicht im Radius von 1,5 km eines Bemannten Flughafens sind dazu zählen auch die Verkehrslandeplätze ! Auch wenn dieses Thema etwas älter ist musste ich noch etwas ergänzen Gruß Timo
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WARAausKIEL
Wasserratte
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Guten Morgen zusammen,
ich habe mich in den vergangenen Tagen auch mal mit diesem Thema beschäftigt. Hier in Kiel (Schleswig-Holstein) ist es so, dass für Raketen mit einer Flughöhe ab 100m eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich ist.
Auskunft von der Luftsicherheitsbehörde/Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein: Solange Sie sich nicht in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz bzw. in den An- oder Abflugbereichen eines Flugplatzes bewegen bzw. Ihre Wasserraketen nicht eine Höhe von 100 m überschreiten erfordert dieses weder nach § 15a noch nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eine Erlaubnis.
Bezüglich des Versicherungsschutzes einfach mal gucken, ob das von der Haftpflicht mit abgedeckt wird. Bei mir ist das so.
Marcel
If You Don't Try, You'll Never Know
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Oliver Arend
Administrator
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Ich frage mich zwar, wo die ihre 100 m hernehmen, aber wenn Du das schriftlich hast ...
> Bezüglich des Versicherungsschutzes einfach mal gucken, ob das von der Haftpflicht mit abgedeckt wird. > Bei mir ist das so.
Da würde ich mich wiederum nicht allzu sehr drauf verlassen. Aber das mag bei Wasserraketen wieder anders sein als bei Rauchern.
Oliver
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